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Maklerstudie.info |
Große Meinungsumfrage für Versicherungsmakler
/ Mehrfachagenten
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AGB`s |
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Die Rechtslage:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden,
dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die
Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann
- so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden , dass
man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seite, bzw. des
gesamten Webs distanziert. Ich habe auf meiner Homepage Links zu
anderen Seiten im Internet angelegt. Für alle diese WebPage Links
gilt: "Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss
auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten WebPages habe.
Deshalb distanziere
ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
WebSeiten auf meiner gesamten Website incl. aller Unterseiten und
deren Unterlinks oder andere Weiterleitungsmechanismen. Diese
Erklärung gilt für alle, auf meiner Homepage ausgebrachten Links und
für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige
Verknüpfungen führen."
Dies ist ein rein
rechtlich notwendiger Hinweis und beinhaltet keinerlei Wertung des
Inhaltes der gelinkten Seiten. In keinem Fall bin ich verantwortlich
für die Inhalte von Internetseiten, die auf mich verweisen. Ich bin
auch nicht in der Lage, Verweise auf mich festzustellen oder zu
überprüfen. Ich habe ferner keinen Einfluss darauf, wie die hier
angebotenen Informationen vom Nutzer verwendet, weitergegeben oder
verändert weitergegeben werden. Ich kann daher für entstandene
Schäden, entgangene Vorteile oder sonstige mittelbare oder
unmittelbare Folgen, welche aus der Nutzung der hier angebotenen
Informationen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
Seit dem 01.01.2002
wird in Deutschland die EU Richtlinie 2003/31/EG über rechtliche
Aspekte der Teledienste mit dem "Elektronischen
Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) umgesetzt. Dafür muss das deutsche
Teledienstgesetz entsprechend angepasst werden. Das TDG neuer
Fassung legt nun fest, dass jede Homepage bestimmte
Mindestinformationen zur Verfügung stellen muss. Neben Name,
Anschrift und der e-mail-Adresse werden nunmehr auch Informationen
zur zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert. Darüber hinaus muss der
Internet-Anbietende jetzt auch die für ihn einschlägige
Berufsordnung bezeichnen und erläutern, wie der Text der
Berufsordnung für den lnternetnutzer zugänglich ist (vgl. § 6 EGG).
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